Publisher-Teilnahmebedingungen viversum-Partnerprogramm

 

Die viversum GmbH (nachfolgend: „viversum“) betreibt unter verschiedenen Marken Websites/Apps, über die Ratsuchende kostenpflichtige spirituelle Lebensberatungen (z. B. per Telefon, E-Mail oder Chat) in Anspruch nehmen können (nachfolgend: „viversum-Produkte“).

 

viversum betreibt über das Affiliate-Netzwerk (nachfolgend: „Affiliate-Plattform“) der EASY Marketing GmbH (nachfolgend: „EASY Marketing“) ein Partnerprogramm (nachfolgend: „viversum-Partnerprogramm“). Gegenstand und Ziel des viversum-Partnerprogramms sind die Erbringung von Werbedienstleistungen über Werbeumfelder der Teilnehmer am viversum-Partnerprogramm (nachfolgend: „Publisher“) zur Neukundengewinnung für viversum-Produkte.

 

1.      Geltungsbereich, Änderungsvorbehalt

 

Die Teilnahme am viversum-Partnerprogramm erfolgt nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen. Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Bedingungen von Publishern wird widersprochen. Diese Teilnahmebedingungen finden auch Anwendung auf alle zukünftigen viversum-Partnerprogramme.

 

2.      Definitionen

 

Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen haben nachstehende Begriffe folgende Bedeutung:

 

Publisher-Account“: Zugang des Publishers zum viversum-Partnerprogramm über die Affiliate-Plattform, wie er diesem nach Freischaltung durch viversum gewährt wird

 

Publisher-Vertrag“: der aufgrund der Anmeldung des Publishers und Freischaltung durch viversum zwischen dem Publisher und viversum geschlossene Vertrag hinsichtlich der Teilnahme des Publishers am viversum-Partnerprogramm

 

PID“: Identifizierungsnummer des am viversum-Partnerprogramm teilnehmenden Publishers

 

Werbeumfeld“: die vom Publisher angegebenen Online-/Mobile-Angebote des Publishers (z. B. Websites, Apps, Social-Media-Profile, Search-Engine-Marketing) mit den von viversum geprüften Inhalten

 

Werbemittel“: die von viversum dem Publisher über die Affiliate-Plattform zur Verfügung gestellten Logos, Werbebanner, Buttons, Textlinks etc.

 

viversum-Websites/-Apps“: Websites/Apps von viversum, auf die der Publisher weiterzuleiten hat

 

Kunde“: jede Person, die über einen Klick auf ein im Werbeumfeld des Publishers eingebundenes Werbemittel die viversum-Websites/-Apps aufruft und sich dort (online oder telefonisch) als Kunde registriert

 

Neukunde“: neuer volljähriger und geschäftsfähiger Kunde bei viversum, der bei viversum noch nicht als Kunde registriert war und bei seiner Registrierung als Neukunde valide Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) angegeben hat

 

kostenpflichtige Beratung“: die von einem Neukunden bei viversum in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Beratungen

 

Cookies“: kleine Textdateien, die beim Aufruf einer Website auf dem Rechner des Users abgespeichert werden und zur Kommunikation mit dem Webserver dienen; viversum benutzt Cookies, um Werbemittelkontakte zu erfassen, auszuwerten und eine vergütungsrelevante Zuordnung eines Neukunden zu einem Publisher vornehmen zu können

 

Cookie-Dropping“: gezielte und automatische Platzierung von für das Affiliate-Tracking relevanten Cookies im Browser des Users, ohne dass dieser aufgrund eines Klicks auf eine Website geleitet wurde

 

3.      Anmeldung, Vertragsschluss

 

3.1.     Am viversum-Partnerprogramm können juristische Personen sowie volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen teilnehmen. Im Fall einer juristischen Person muss die die Anmeldung vornehmende Person zur Anmeldung bevollmächtigt sein. Entsprechendes gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z. B. eine Agentur) eine Anmeldung im Auftrag eines Publishers vornimmt. Auf Verlangen von viversum ist die Bevollmächtigung nachzuweisen.

 

3.2.     Durch Anmeldung für das viversum-Partnerprogramm auf der Affiliate-Plattform gibt der Publisher gegenüber viversum ein Angebot auf Abschluss eines Publisher-Vertrags ab. Mit der Anmeldung erklärt sich der Publisher mit diesen Teilnahmebedingungen und etwaigen auf der Affiliate-Plattform angeführte programmspezifischen Bedingungen einverstanden.

 

3.3.     Die bei der Anmeldung vom Publisher angegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein. Mehrfachanmeldungen, Anmeldungen unter falschen Namen bzw. mit falschen Daten, insbesondere in betrügerischer Absicht sind verboten und ziehen zivilrechtliche und ggf. strafrechtliche Maßnahmen nach sich. Der Publisher ist verpflichtet, seine Daten auf aktuellem Stand zu halten, d. h. Änderungen unverzüglich selbst im Publisher-Account einzupflegen. Werden durch den Publisher bei der Anmeldung unrichtige Angaben gemacht oder wird eine spätere Berichtigung unterlassen, so kann er von der weiteren Teilnahme am viversum-Partnerprogramm ausgeschlossen werden.

 

 

 

3.4.     Der Publisher-Vertrag kommt durch Freischaltung des Publisher-Accounts zustande. Auf der Affiliate-Plattform werden sämtliche viversum-Produkte angeführt, für die sich ein Publisher bewerben kann. Es steht viversum frei, die Bewerbung eines Publishers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

3.5.     Ein Publisher-Account ist nicht übertragbar und darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Der Publisher ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und viversum im Falle des Verlusts bzw. des Verdachts der Kenntnisnahme Dritter hierüber unverzüglich zu informieren. Der Publisher haftet für sämtliche Handlungen, die über seinen Publisher-Account bzw. mittels seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat. Ein schuldhafter Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen kann zudem zur sofortigen Sperrung des Publisher-Accounts führen.

 

3.6.     Der Publisher kann sich bei seiner Anmeldung zum viversum-Partnerprogramm bzw. später im Publisher-Account für einen Partnerprogramm-Newsletter anmelden. Partnerprogramm-Newsletter informieren Publisher regelmäßig über viversum und das viversum-Partnerprogramm. Der Publisher kann sich jederzeit vom Partnerprogramm-Newsletter abmelden, entweder direkt in seinem Publisher-Account oder durch Anklicken des am Ende eines jeden Newsletters befindlichen Abmeldelinks.

 

4.      Vertragsgegenstand

 

4.1.     Mit Freischaltung des Publisher-Accounts erhält der Publisher die Möglichkeit, Werbemittel für viversum-Produkte in seinem Werbeumfeld zu platzieren. Für seine Tätigkeiten erhält der Publisher eine erfolgsabhängige Provision gemäß den nachstehenden Bedingungen.

 

4.2.     Der Publisher ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Werbeleistungen für viversum zu erbringen. Erbringt der Publisher solche, hat er diese gemäß diesen Teilnahmebedingungen zu erbringen.

 

5.      Rechte und Pflichten von viversum

 

5.1.     viversum ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen.

 

5.2.     viversum ist berechtigt, das viversum-Partnerprogramm, ganz oder teilweise, jederzeit nach eigenem Ermessen einzustellen, zu pausieren, einzuschränken, zu erweitern und fortlaufend weiterzuentwickeln, insbesondere an technische Entwicklungen anzupassen.

 

5.3.     viversum betreibt die viversum-Websites/-Apps bzw. die Beratungsdienste im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. viversum schuldet im Verhältnis zum Publisher keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der viversum-Websites/-Apps bzw. Beratungsdienste.

 

5.4.     viversum stellt dem Publisher über die Affiliate-Plattform Werbemittel (z. B. Grafiken, Werbebanner) sowie zu verwendende Hyperlinks und URL zur Verfügung.

 

5.5.     viversum erteilt dem Publisher ein auf die Dauer des Publisher-Vertrags beschränktes einfaches Nutzungsrecht, die Werbemittel bzw. darin enthaltene Inhalte (insbesondere Marken und sonstige Kennzeichen, Logos, Grafiken, Texte, Bilder etc.) im Rahmen und für Zwecke der Durchführung des Publisher-Vertrags in nachstehendem Umfang zu nutzen, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen.

 

6.      Pflichten des Publishers

 

Bewirbt der Publisher das viversum-Partnerprogramm nicht über eigene Reichweiten, sondern unter Nutzung eines eigenen oder fremden Werbenetzwerkes, so ist er verpflichtet, den an diesem Netzwerk teilnehmenden Publishern die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen, insbesondere nachstehender Pflichten aufzuerlegen, deren Einhaltung stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße umgehend abzustellen. Die Nutzung eines eigenen oder fremden Werbenetzwerkes hat der Publisher bei seiner Anmeldung offenzulegen.

 

6.1.     Werbeumfeld

 

a)  Der Publisher ist verpflichtet, bei der Erbringung seiner Werbedienstleistungen für viversum die gesetzlichen Bestimmungen sowie Rechte Dritter zu beachten. Demzufolge dürfen bei der Anmeldung nur Werbeumfelder angegeben bzw. später hinzugefügt und genutzt werden, an denen dem Publisher entsprechende Verfügungs- oder Nutzungsrechte zustehen und deren Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere verbraucher- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften, verstoßen und die keine Rechte Dritter verletzen. Der Publisher ist daher verpflichtet, sein Werbeumfeld gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten (insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten) und auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen bzw. Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.

 

b)  viversum ist berechtigt, das angegebene bzw. tatsächlich genutzte Werbeumfeld des Publishers auf seine Inhalte zu prüfen und ggf. von der Teilnahme auszuschließen bzw. den Publisher aufzufordern, seine Verfügungs- oder Nutzungsrechte nachzuweisen.

 

c)   Platzierung und Häufigkeit der Einbindung der Werbemittel stehen grundsätzlich im Ermessen des Publishers. Jedoch darf keine Darstellung von Gewalt, sexuell anzügliche Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Nationalität, politischer Ausrichtung, Religion, Behinderung, Alter und/oder sexueller Neigung im Umfeld der Werbemittel erfolgen. Ferner ist eine Platzierung in einem Kontext unzulässig, der das Geschäftsmodell von viversum und viversum-Produkten in einem abträglichen Licht erscheinen lassen bzw. die wirtschaftlichen Interessen von viversum gefährden bzw. beeinträchtigen können.

 

d)  Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld einschließlich der Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter technisch so zu gestalten, dass ausschließlich echte Klicks generiert werden.

 

e)  Publisher können sich bei der Erstellung ihres Werbeumfelds von den viversum-Websites/-Apps inspirieren lassen. Die Übernahme von für viversum geschützten Inhalten (z. B. Fotos, Texte, Logos, Grafiken etc.), ob ganz oder teilweise, ist jedoch ohne vorherige Zustimmung von viversum verboten. Entsprechendes gilt für die Einbindung von viversum-Websites/-Apps als iFrame; jedoch nicht für spezielle im viversum-Partnerprogramm-Backend für Publisher zur Nutzung bereitgestellte Grafiken und Abbildungen sowie Werbemittel, die die iFrame-Technologie beinhalten.

 

6.2.     Werbemittel

 

a)  Der Publisher ist für die korrekte technische und rechtliche Einbindung der Werbemittel in seinem Werbeumfeld selbst verantwortlich.

 

b)  Die von viversum zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen vom Publisher nur für Zwecke des viversum-Partnerprogramms genutzt werden. Weder Werbemittel noch für viversum bestehende Schutzrechte (z. B. Marken und sonstige Kennzeichen) bzw. geschützte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos) dürfen vom Publisher für andere eigene und/oder Zwecke Dritter genutzt werden.

 

c)   Der Publisher darf für viversum-Produkte nur mit den zur Verfügung gestellten Werbemitteln werben und diese nur in dem Werbeumfeld platzieren, das er bei der Anmeldung oder später angegeben hat. Der Publisher hat viversum über wesentliche inhaltliche und technische Änderungen des angegebenen Werbeumfelds umgehend zu informieren. Der Publisher ist verpflichtet, bis zur Freigabe von viversum keine Werbemittel in diesem Werbeumfeld zu platzieren.

 

d)  Der Publisher darf weder bereitgestellte Werbemittel noch Hyperlinks und URL bearbeiten oder sonst wie ändern. Auch das Verkürzen (Shorten) und/oder Umleiten (Cloaking) von Tracking-Links ist nur nach Freigabe von viversum zulässig; eine Freigabe wird nur erteilt, sofern viversum eindeutig nachvollziehen kann, in welchem konkreten Werbeumfeld das entsprechende Werbemittel bzw. der entsprechende Link integriert ist, über das/den der User zu den viversum-
Websites/-Apps gelangt ist. Die Nutzung von externen Short-Dienstleistern wie bit.ly, ad.fly oder goo.gl ist verboten und wird nicht freigegeben.

 

e)  Der Publisher darf weder Domains noch Marken noch sonstige Kennzeichen anmelden oder nutzen (lassen), die geschützte Marken oder Kennzeichen (in Alleinstellung oder Zusammensetzung) von viversum enthalten; dies gilt auch für entsprechende Tippfehler-Domains. Ferner ist es Publishern untersagt, solche Zeichen auf Social-Media-Portalen, insbesondere als Seiten- oder Gruppennamen zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

 

f)    Sämtliche durch die Teilnahme am viversum-Partnerprogramm, insbesondere aufgrund der Bereitstellung von Werbemitteln, Hyperlinks und URL, gewonnenen Informationen dürfen vom Publisher nur im Zusammenhang und für Zwecke des viversum-Partnerprogramms genutzt werden. Dem Publisher ist es verboten, solche Informationen, einschließlich Werbemittel, Hyperlinks und URL, an Dritte weiterzugeben bzw. für andere Zwecke zu verwenden bzw. verwenden zu lassen.

 

6.3.     Unzulässige Methoden

 

a)  Dem Publisher ist es untersagt, Prämien jeglicher Art (z. B. Geld-, Sach- oder Dienstleistungen) für Klicks auszuloben, mittels technischer Vorrichtungen Klicks zu erzwingen (Forced Clicks) und/oder Cookie-Dropping und ähnliche Methoden zur Provisionserschleichung (z. B. SEA-Brand-Hijacking) anzuwenden. Das Schalten von Post-View-Kampagnen ist ebenfalls verboten.

 

b)  Ferner ist dem Publisher die Bewerbung mit Paid-Mail-Anbietern (z. B. questler.de, anzeigen-lesen.de, klickportal24.de, earnstar.de, info-mails.de) und Besucher-Tauschsystemen (z. B. ebesucher.de, besuchergratis.de, surfomore.de, surftausch.de) untersagt, die User auf die viversum-Websites/-Apps führen, ohne dass diese bewusst und freiwillig bzw. in der Hoffnung auf einen Prämienerhalt die viversum-Websites/-Apps besuchen. Ebenso ist der Einsatz von Layer-, Pop-Up-, Pop-Down- und Exit-Down-Werbung verboten, auch wenn die User erst nach einem Klick auf die viversum-Websites/-Apps weitergeleitet werden.

 

c)   Die Verbreitung von Werbemitteln, Hyperlinks und URL im Rahmen von E-Mail-Marketing-Kampagnen (insbesondere durch Stand-Alone-Newsletter) ist Publishern nur nach vorheriger Zustimmung und Freigabe der jeweiligen Kampagne von viversum gestattet. E-Mail-Publisher haben sich insoweit per E-Mail an partner@adviqo.com unter Angabe ihres Publisher-Namens, ihrer PID sowie Informationen zur jeweiligen E-Mail-Kampagne bzw. Newsletter zu wenden.

 

d)  Für Publisher gilt ein striktes Spam-Verbot bzgl. der bereitgestellten Werbemittel, Hyperlinks und URL. Publisher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versendung von E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers unzulässig ist und von Betroffenen, Wettbewerbern, Wettbewerbsverbänden und Verbraucherschutzvereinen kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Die Verbreitung von Werbemitteln, Hyperlinks und URL per E-Mail ist Publishern daher nur gestattet, sofern die Empfänger vorab ausdrücklich und nachweisbar in den Empfang von E-Mail-Werbung durch viversum im Wege des sog. Double-Opt-In-Verfahrens (DOI) zugestimmt haben und die Werbe-E-Mails ein ordnungsgemäßes Impressum des Publishers enthalten. Auf Aufforderung von viversum hat der Publisher viversum die Einwilligung eines Betroffenen im Wege des DOI in den Erhalt von Werbe-E-Mails nachzuweisen.

 

Vorstehendes gilt entsprechendes für Spam in Form massenhafter Einstellung von Beiträgen in Foren, Blogs und auf Social-Media-Plattformen.

 

e)  Publishern ist es untersagt, die Begriffe „Gratisberatung“, „Gratisgespräch“, „Kartenlegen“, „Tarot“, „Hellsehen“, „Wahrsagen“, „Channeling“, „Medium“, „Astrologie“ oder „Horoskope“ in Verbindung mit von viversum genutzten/geschützten Marken, Domains und sonstigen Kennzeichen sowie entsprechende Tippfehler-Domains als Keywords zu nutzen, insbesondere im Rahmen von Werbesystemen wie Google AdWords.

 

Ferner ist es Publishern untersagt, von viversum geschützte/genutzte Marken, Domains und sonstige Kennzeichen sowie entsprechende Tippfehler-Domains, in Alleinstellung oder Zusammensetzungen, als Metatag oder in einer URL, als Keyword oder im Anzeigentext, insbesondere im Rahmen von Werbesystemen wie Google AdWords zu nutzen. Vorstehendes Verbot gilt für alle Suchmaschinen und Suchnetzwerke sowie für alle Textanzeigen-Netzwerke.

 

f)    Die Bewerbung der viversum-Websites/-Apps auf Anzeigemarktplätzen ist Publishern grundsätzlich gestattet. Hierbei haben sie jedoch vorstehende Vorgaben zu beachten.

 

g)  Die Bewerbung der viversum-Websites/-Apps auf Gutscheinseiten, Cashback- und Bonusseiten, Bannerfarmen, durch Retargeting/Remarketing oder über Parking-Domains ist nur nach ausdrücklicher Freigabe der jeweiligen Maßnahme durch viversum (partner@adviqo.com) erlaubt.

 

h)  Verstößt der Publisher gegen vorstehende Bestimmungen, ist viversum zur umgehenden Sperrung des Publisher-Accounts und fristlosen Kündigung des Publisher-Vertrags berechtigt. Ferner stellt der Publisher viversum von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Schadensersatzforderungen und Haftungsansprüchen, Gerichtskosten und angemessener Kosten für die Rechtsverfolgung, frei, die auf einen schuldhaften verstoß gegen vorstehende Bestimmungen zurückgehen. Dies schließt insbesondere Ansprüche gegen viversum aufgrund unzulässiger E-Mail-Werbung durch den Publisher ein.

 

7.      Vergütung und Fälligkeit

 

7.1.     Der Publisher erhält für seine Werbedienstleistungen eine erfolgsabhängige Vergütung. Vergütungsmodell und Vergütungsvoraussetzungen der erfolgsbasierten Vergütung werden zwischen viversum und dem Publisher gesondert vereinbart und im Publisher-Account hinterlegt.

 

7.2.     Ein Vergütungsanspruch besteht für den Publisher nur bei Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen für gültige Klicks und sofern die Voraussetzungen des jeweils vereinbarten Vergütungsmodells erfüllt sind.

 

7.3.     Die vom Publisher vermittelten Klicks werden von EASY Marketing mittels der Tracking-Software easy.affiliate im Rahmen des technisch Möglichen protokolliert und verifiziert und ihre Gültigkeit nach billigem Ermessen von EASY Marketing bestimmt und bestätigt. Bei Ausfällen der Tracking-Software easy.affiliate greift viversum auf die Tracking-Daten der von viversum verwendeten Tracking-Tools zurück, um die Vermittlungsleistungen des Publishers zu ermitteln.

 

7.4.     Nur freiwillig und bewusst durch User getätigte Klicks auf ein in das vom Publisher angegebene Werbeumfeld eingebettetes Werbemittel sind gültig. Klicks, die unter Zuhilfenahme von Automatismen oder Software erzeugt oder durch Zwang, Täuschung oder Drohung veranlasst oder sonst unter Verstoß gegen Ziffer 6.3 generiert wurden, sind nicht gültig.

 

7.5.     Für den Publisher wird bei Vertragsbeginn ein virtueller Publisher-Account eingerichtet, über welches die an den Publisher zu leistende Vergütung abgerechnet wird. Den Status der ihm zuzuordnenden Transaktionen bzw. seiner Provisionen („unbestätigt“, „bestätigt“, „abgelehnt“) kann der Publisher jederzeit in seinem Publisher-Account einsehen.

 

7.6.     Die Transaktionen (Registrierung, kostenpflichtige Beratung) von Neukunden, die dem Publisher zuzuordnen sind und die hierauf entfallenden Provisionen werden zunächst mit dem Status „unbestätigt“ versehen. Als „unbestätigt“ markierte Transaktionen bzw. Provisionen begründen keinen Vergütungsanspruch des Publishers.

 

7.7.     viversum prüft innerhalb von zwei Monaten nach der für die Vergütung maßgeblichen Transaktion (Registrierung, kostenpflichtige Beratung), ob alle Voraussetzungen des vereinbarten Vergütungsmodells erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird viversum die jeweilige Transaktion bestätigen; andernfalls ablehnen. Als „abgelehnt“ markierte Transaktionen begründen keinen Anspruch auf Vergütung.

 

7.8.     EASY Marketing erstellt im Auftrag von viversum für den Publisher bis zum 5. eines Monats eine Abrechnung (Gutschrift) über die im Vormonat bestätigten Transaktionen (Vergütungen) und hinterlegt die Gutschrift im Publisher-Account. In der Gutschrift wird die Summe der im Vormonat bestätigten Vergütungen (netto) nebst (je nach Steuerstatus des Publishers) Umsatzsteuer angeführt. Für die Abführung der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt ist der Publisher selbst verantwortlich.

 

7.9.     Die Gutschrift enthält kein Anerkenntnis dahingehend, dass es sich tatsächlich um dem Publisher zuzuordnende und vergütungspflichtige Transaktionen handelt. Sofern sich nach Bestätigung herausstellt, dass es sich tatsächlich nicht um dem Publisher zuzuordnende und vergütungspflichtige Transaktionen handelt, bleibt viversum das Recht vorbehalten, die Bestätigung zurückzuziehen und die entsprechende Vergütung von dem Publisher zurückzufordern bzw. mit noch nicht ausgezahlten Gutschriften zu verrechnen. Die Beweislast für die Berechtigung zur Zurückziehung der Bestätigung trägt viversum.

 

7.10.  EASY Marketing zahlt im Auftrag von viversum den in der Gutschrift angeführten Betrag bis zum 15. eines Monats auf das im Publisher-Account hinterlegte Konto aus, sofern die Gutschrift mindestens EUR 25,00 beträgt; andernfalls werden Gutschriften in dem Monat ausgezahlt, in dem alle Gutschriften kumuliert mindestens EUR 25,00 betragen, spätestens jedoch bei Vertragsbeendigung.

 

7.11.  Bei Überweisungen an Bankverbindungen außerhalb der EU gehen etwaige Bank-/
Überweisungsgebühren zu Lasten des Publishers und werden von der Gutschrift abgezogen.

 

7.12.  Der Publisher ist verpflichtet, die in seinem Publisher-Account hinterlegten Gutschriften umgehend nach Hinterlegung zu prüfen und offensichtliche oder ihm erkennbare Mängel nach kaufmännischen Maßstäben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen, gegenüber viversum in Textform zu rügen. Bei berechtigten Rügen wird EASY Marketing die Abrechnung nach Rücksprache und im Auftrag von viversum korrigieren und die korrigierte Abrechnung im Publisher-Account hinterlegen; vorstehende Rügefrist gilt insoweit entsprechend.

 

8.      Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung

 

8.1.     Der Publisher-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; demzufolge wird dem Publisher der Publisher-Account ebenfalls unbefristet zur Verfügung gestellt.

 

8.2.     Jede Partei kann den Publisher-Vertrag bzgl. aller oder nur einzelner viversum-Partnerprogramme mit einer Frist von fünf Werktagen kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

8.3.     Jede Kündigung bedarf der Textform. Kündigungen des Publishers sind per E-Mail an partner@adviqo.com oder online über das Kontaktformular im Publisher-Account unter Angabe des Vor- und Nachnamens, ggf. des Firmennamens, des Benutzernamens, der PID sowie der vollständigen aktuellen Anschrift an viversum zu richten.

 

8.4.     Der Zugang des Publishers zum Publisher-Account wird mit Wirkung zum Vertragsende bzw. bei fristloser Kündigung mit sofortiger Wirkung gesperrt.

 

8.5.     viversum behält sich das Recht vor, den Zugang des Publishers zum Publisher-Account oder zum viversum-Partnerprogramm an sich, ggf. ohne vorherige Benachrichtigung, bis zur Sachverhaltsaufklärung zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass

 

·      der Publisher sich mit falschen Namen/Daten oder mehrfach angemeldet hat;

 

·      das bei der Anmeldung bzw. später vom Publisher angegebene Werbeumfeld nicht dem tatsächlich vom Publisher verwendeten Werbeumfeld entspricht;

 

·      der Inhalt des vom Publisher genutzten Werbeumfelds gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und/oder Rechte Dritter verletzt;

 

·      der Publisher seinen Publisher-Account Dritten zur Nutzung überlassen hat oder

 

·      der Publisher gegen in Ziffer 6 angeführte Pflichten verstoßen hat.

 

 

8.6.     Der Publisher hat umgehend nach Vertragsbeendigung sämtliche Werbemittel, Hyperlinks und URL des viversum-Partnerprogramms aus seinem Werbeumfeld zu entfernen und darf sich nicht mehr als Teilnehmer am viversum-Partnerprogramm gerieren. Ein Anspruch auf Vergütung für Vermittlungen aufgrund von Werbemitteleinblendungen nach Vertragsende steht dem Publisher nicht zu.

 

9.      Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

 

9.1.     Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Publisher nur zu, sofern und soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Publisher nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

9.2.     Die Übertragung bzw. Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Publisher-Vertrag an Dritte ist dem Publisher ohne Zustimmung von viversum nicht gestattet.

 

10.   Haftung

 

10.1.  viversum haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

 

10.2.  viversum haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

10.3.  Eine uneingeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer Garantie, soweit übernommen, bleibt von vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

10.4.  Vorstehende Bestimmungen gelten auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von viversum.

 

11.   Verschwiegenheitspflicht

 

11.1.  Der Publisher ist zur Geheimhaltung aller während der Laufzeit und aus Anlass des Publisher-Vertrags zur Kenntnis gelangter vertraulicher Informationen von viversum verpflichtet. „Vertrauliche Informationen“ sind neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen alle technischen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen viversum betreffenden Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenbarung durch viversum als vertraulich (oder mit einer ähnlichen Bezeichnung) gekennzeichnet sind, unter vertraulichen Umständen mitgeteilt werden oder die unter Zugrundelegung eines angemessenen geschäftlichen Urteils als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Umsätze, Margen, Marketing- und Werbestrategien, (geplante) Produkte und Dienstleistungen, Kunden, Berater und sonstige Kooperations- und Vertragspartner einschließlich deren Name, Anschrift und des jeweiligen Vertragsinhalts von viversum.

 

11.2.  Der Publisher ist verpflichtet, vertrauliche Informationen streng geheim zu behandeln und diese weder zu offenbaren, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben bzw. vorstehende Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen. Dies gilt nicht, sofern eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

 

11.3.  Vertrauliche Informationen dürfen vom Publisher nur für Zwecke der Durchführung des Publisher-Vertrags genutzt werden und nur in dem Umfang, wie hierfür erforderlich; eine Nutzung für darüberhinausgehende eigene Zwecke des Publishers bzw. Zwecke Dritter ist unzulässig.

 

11.4.  Der Publisher hat hinsichtlich der Geheimhaltung diejenige Sorgfalt aufzuwenden und diejenigen Schutzmaßnahmen treffen, welche er zum Schutz eigener Informationen vergleichbarer vertraulicher Art aufzuwenden pflegt, mindestens jedoch die im Verkehr übliche Sorgfalt. Hierbei wird er insbesondere adäquate Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen gegen unbefugte Kenntnisnahme, Veröffentlichung und Verbreitung oder sonstige unbefugte Nutzung durch Dritte treffen.

 

11.5.  Vorstehende Pflichten bestehen über die Laufzeit des Publisher-Vertrags hinaus so lange fort, bis die entsprechenden Informationen allgemein offenkundig werden, sofern die Offenkundigkeit nicht auf einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht beruht.

 

12.   Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

 

12.1.  Ist der Publisher Unternehmer, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und als ausschließlicher Gerichtstand der Sitz von viversum.

 

12.2.  Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein/werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, an Stelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame/durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ziel der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall etwaiger unbeabsichtigter Regelungslücken.

 

 

 

Stand: 12.11.2019